Mitgliedschaft und Beiträge
Auszüge aus der Vereinssatzung (besteht seit Gründungsjahr 2000; letzte Aktualisierung September 2010):
§ 3 Mitgliedschaft
1. Der Verein besteht aus:
a) erwachsenen Mitgliedern nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
b) jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
c) Ehrenmitgliedern und
d) passiven Mitgliedern.
2. Passive Mitglieder sind nicht berechtigt, aktiv am Spielbetrieb einer beim örtlich zuständigen Sportverband gemeldeten Mannschaft des Vereins teilzunehmen. Die Trainingsteilnahme ist gestattet.“
II. § 5 Absatz 2 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft):
„2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen. Den Antrag müssen neben dem Antragsteller auch drei Mitglieder des Vereins als Bürgen unterzeichnen. Über die Aufnahme des Antragstellers als Mitglied entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.“
III. § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft)
„3. Ein Antragsteller kann – bis der ordnungsgemäße Antrag eingereicht und darüber entschieden ist – beim Vorstand formlos ein „Sonderdiddelrecht“ zur Teilnahme am Training und Spielbetrieb stellen. Dies soll dem potentiellen Mitglied insbesondere zur Gewinnung von Bürgen für den ordnungsgemäßen Antrag dienen. Über die Erteilung des Sonderdiddelrechts entscheidet der Vorstand.
7. Passive Mitglieder können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn diese den jährlichen Mitgliedsbeitrag nicht nach dreimaliger Mahnung entrichten. Die erste Mahnung soll frühestens zum 31. März des betreffenden Jahres versandt werden, die zweite Mahnung frühestens zum 31. Mai des betreffenden Jahres und die dritte Mahnung frühestens zum 30. Juni des betreffenden Jahres. Geht der vom Vorstand festgesetzte, gegenüber aktiven Mitgliedern reduzierte Beitrag nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der dritten Mahnung ein, erlischt die Mitgliedschaft des passiven Mitglieds automatisch mit Ablauf des 30. Tages nach Zugang der dritten Mahnung.“
Beiträge:
Passive Mitglieder: 15 € pro Jahr
Sonderdiddelrecht: 25 €, wird mit dem Aufnahmebeitrag verrechnet
Aktive Mitglieder: 50 € pro Jahr, zzgl. 25 € Aufnahmegebühr
Bankverbindung:
Real von Chamisso e.V.
Commerz Bank
Kontonr. 055 442 82 00
BLZ 100 800 00